Berechnung der Komponente

Biotopflächenveränderungen werden jeweils als jährlicher Einmalbetrag berücksichtigt. Eine Kumulation von (Netto-)Verlusten der Vergangenheit erfolgt nicht. Dieses Vorgehen entspricht der Berechnungsweise der Komponenten 17 (Landwirtschaftsfläche) und 19 (CO2-Emissionen) des NWI. Im Fall der Biodiversität mag diese Vorgehensweise für ein Industrieland wie Deutschland aufgrund der massiven Verluste in früheren Jahrzehnten unbefriedigend erscheinen. Dennoch muss – nicht nur aus Gründen der internen Kohärenz des NWI – dieser Weg beschritten werden: Zum einen wird damit die schwierige Wahl eines Referenzzeitpunkts in der Vergangenheit vermieden, zum andern der Blick auf die gegenwärtige Entwicklung gerichtet. Zur Berechnung der Kosten bzw. des Nutzens durch Biotopflächenveränderungen wird der durchschnittliche Gegenwartswert pro Flächeneinheit des jeweiligen Biotoptyps mit der Veränderung in Flächeneinheiten multipliziert. Kommt es nicht zum Vollverlust etwa durch Versiegelung bzw. zur Herstellung eines Biotops ausgehend von einem unter Biodiversitätsgesichtspunkten wertlosen Zustand, wird dies berücksichtigt, indem der Wert von Ausgangs- und Zielbiotop saldiert wird. Eine Bewertung ist in allen Fällen nur möglich, wenn sowohl für Ausgangs- als auch Zielzustand ein Wertansatz vorliegt.

Da bisher nur Flächendaten für die Jahre 1990, 2000 und 2006 vorliegen, werden die Angaben zu jährlichen Verlusten bzw. Gewinnen durch lineare Interpolation zwischen den Jahren 1990 bis 2000 sowie 2000 und 2006 geschätzt. Für die Jahre 2007 bis 2015 wird der Wert des Jahres 2006 fortgeschrieben.